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Strahlenschutz bei Tätigkeiten in fremden Anlagen

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter in Einrichtungen ihrer Kunden tätig werden lassen, also z.B. Servicetechniker, Handwerker oder auch Selbständige müssen dabei einige gesetzliche Auflagen erfüllen. Besteht dabei die Gefahr, dass sie selbst oder ihre Mitarbeiter radioaktiver Strahlung ausgesetzt sein könnten, so sind im Besonderen die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung zu erfüllen.

Die Gestaltung von Arbeitsanweisungen und Strahlenschutzmaßnahmen muss so geschehen, dass sowohl die Schutzziele eingehalten werden als auch die Durchführung der Tätigkeiten wettbewerbsfähig bleibt. Dies kann geschehen durch Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsvorschriften für diese Tätigkeiten, ggf. bei der Integration dieser Vorschriften in ein Management-System und  durch eine Betreuung mit der  Übernahme der Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder wenn Sie  an einer kostenlosen und einführenden Analyse-Beratung interessiert sind, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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