Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen

Der Einsatz  radioaktiver Stoffen auf den verschiedensten Gebieten stellt manchmal die einzige Möglichkeit dar, bestimmte Dinge tun zu können. Dabei muss immer auch davon ausgegangen werden, dass die damit  befassten Personen einer Gefahr durch diese radioaktiven Stoffe bzw. durch die von ihnen ausgehende Strahlung ausgesetzt sind. Von der Bundesregierung wurde daher in Übereinstimmung mit internationalen Standards eine Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erlassen.

Um Unternehmern zu ermöglichen Tätigkeiten, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen erfordern, auszuführen, beraten ich bei der Gestaltung des Strahlenschutzes und betreue ggf. die Unternehmer als Strahlenschutzbeauftragte

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder wenn Sie  an einer kostenlosen und einführenden Analyse-Beratung interessiert sind, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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