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Service an Arbeitsmitteln

In der EU muss derjenige, der seinen Mitarbeitern Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, damit diese die Ihnen gestellten Aufgaben erfüllen können, dafür sorgen, dass durch die Benutzung dieser Arbeitsmittel bzw. durch deren Betrieb keine Gefährdungen für die Mitarbeiter selbst, für deren Kollegen und für die Umgebung entstehen; im Bereich der Medizinprodukte darf darüber hinaus, auch keine zusätzliche Gefährdung von Patienten oder Probanden entstehen. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim Unternehmer, bzw. bei dem von ihm Beauftragten.

Die dafür notwendigen Mindestanforderungen sind als EU-Richtlinien erlassen und in Deutschland durch entsprechende Rechtsnormen umgesetzt.

Da das voreuropäische Duale-System im Arbeitsschutz in Deutschland, bei dem den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen auch die Verantwortung für die Unfallverhütung übertragen war, europaweit nicht angenommen wurde, hat sich in den letzten Jahren ein deutlicher Umbau des Regelwerkes für die Sicherheitsanforderungen von Arbeitsmitteln vollzogen, der noch immer nicht abgeschlossen ist.

Auf der einen Seite wird die Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer immer ausdrücklicher dem Arbeitgeber übertragen, auf der anderen Seite wird die Kontrolle darüber immer mehr der staatlichen Aufsicht zugeordnet.

Trotz dieses Umbruchs müssen die Unternehmer bzw. die von ihnen beauftragten Sicherheitsfachkräfte dafür sorgen, dass nur sichere Geräte und Anlagen als Arbeitsmittel verwendet werden und dass deren Sicherheit auch während des Betriebes nicht verschlechtert wird, daher ist festzulegen, wie und wie oft diese Dinge überwacht werden müssen.

Die alten Unfallverhütungsvorschriften der BGen haben dafür den Einsatz von “Sachkundigen” vorgesehen, die derzeit anzuwendende BetrSichV sieht dafür den Einsatz von “befähigten Personen” vor. Diese sollen entsprechend den jeweils relevanten technischen und rechtlichen Normen die Sicherheit  von Arbeitsmitteln bewerten.

Arbeitgeber bzw. deren Beauftragte müssen, um ihren Verantwortungen gerecht zu werden, entsprechende Überprüfungen in Auftrag geben, wobei das Problem auftritt, wie kann ein Auftraggeber darauf vertrauen, dass der Auftragnehmer auch wirklich über die entsprechenden Befähigungen verfügt? Die Durchführung von “Sachkundigen Audits” durch unabhängige Dritte scheint auch hier ein effizienter Weg zu sein.

Wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema haben wollen, oder wenn sie eine kostenlose und einführende Analyse-Beratung wünschen, so nehmen Sie bitte Kontakt auf

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