OSHA
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 Audit
“Befähigte Person”

Diese Audits sollen das Vertrauen unterstützen, welches von Arbeitgebern den Dienstleistern entgegengebracht werden muss, die mit der Bewertung der Sicherheit von Arbeitsmitteln beauftragt werden.

Bei diesen A udits wird überprüft, ob die Berufsausbildung, das entwickelte Fachwissen, die Produktkenntnisse und nicht zu letzt die beruflichen Erfahrungen zu den Anforderungen eines Sachkundigen (nach den UVVen) bzw. einer befähigten Person (nach der TRBS 1203)  für die jeweiligen Arbeitsmittel passen. Dies wird dann in Form eines Berichtes und durch eine Urkunde bestätigt.

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